§1 Im Orden der Bewahrer der Göttlichen Liebe gibt es keine Steuern oder sonstigen Abgaben, zu denen die Ordensmitglieder verpflichtet sind. Es gibt nur freiwillige Spenden zugunsten der Gildenkasse.
§2 Alle Spenden, die in die Gildenkasse des Ordens der Bewahrer der Göttlichen Liebe eingezahlt werden, gehen in das Eigentum des Ordens über und werden bei Ordensaustritt oder Ordensauschluß nicht zurückerstattet.
§3 Aus den freiwilligen Spenden zugunsten der Gildenkasse des Ordens der Bewahrer der Göttlichen Liebe können von den Spendern keinerlei Rechte abgeleitet werden.
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Ich diene Prügelkarl, dem Gott der Liebe, und ich diene Narrenklaus, dem Gott der Weisheit, und ich diene Saufhelga, der Göttin der Gemeinschaft. _________________________________________________